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   VGH Hessen, 27.10.1987 - 12 TE 2395/87   

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https://dejure.org/1987,5121
VGH Hessen, 27.10.1987 - 12 TE 2395/87 (https://dejure.org/1987,5121)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.10.1987 - 12 TE 2395/87 (https://dejure.org/1987,5121)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Oktober 1987 - 12 TE 2395/87 (https://dejure.org/1987,5121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 54 VwGO, § 122 Abs 2 VwGO, § 42 Abs 2 ZPO, § 43 ZPO
    Zur Frage der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 38, 312 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 02.02.1987 - 10 TH 61/87

    Zurückverweisung einer asylrechtlichen Eilsache an das Verwaltungsgericht

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.1987 - 12 TE 2395/87
    Zum einem bestehen wegen § 32 Abs. 7 AsylVfG Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Zurückverweisung, da es sich - anders als im asylrechtlichen Eilverfahren (zur dortigen Zulässigkeit einer Zurückverweisung im Einzelfall Hess. VGH, B. v. 2. Februar 1987 - 10 TH 61/87 -) - vorliegend um einen Zwischenstreit in einem asylrechtlichen Hauptsacheverfahren handelt, für den nichts anderes gelten dürfte als für das zugrundeliegende Hauptsacheverfahren selbst.
  • VGH Hessen, 14.02.1986 - 4 TE 1923/85
    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.1987 - 12 TE 2395/87
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 13 Abs. 1 GKG, wobei der Senat für das Ablehnungsgesuch jedes der beiden Antragsteller jeweils 1.000,-- DM in Ansatz bringt (ebenso Hess. VGH, B. v. 14. Februar 1986 - 4 TE 1923/85 -).
  • VGH Hessen, 11.10.1982 - V TE 58/82
    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.1987 - 12 TE 2395/87
    Ein somit möglicherweise auch nach der schriftlichen Begründung der Nichtabhilfeentscheidung noch fortbestehender Verfahrensmangel könnte aber dadurch behoben worden sein, daß der Berichterstatter des beschließenden Senats die Begründung den Antragstellern und den übrigen Beteiligten des Hauptsacheverfahrens unter dem 9. Oktober 1987 im Wortlaut zur Kenntnis gebracht hat (vgl. zur Heilung von Verfahrensmängeln im Beschwerdeverfahren Hess.VGH, B. v. 11. Oktober 1982, NJW 1983, 901).
  • KG, 16.06.1975 - 11 W 613/75
    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.1987 - 12 TE 2395/87
    Indessen wird die Vorschrift nach überwiegender Auffassung mindestens entsprechend auf den danach liegenden Zeitraum bis zur Entscheidung des Erstgerichts über das Gesuch angewandt (OLG München, B. v. 29. April 1954, MDR 1954, 552; KG, 8. v. 16. Juni 1975, NJW 1975, 1842; Stein/Jonas-Leipold, a.a.O., § 43 ZPO, Rdnr. 3; Zöller-Vollkommer, 14. Aufl. 1984, § 53 ZPO, Rdnr. 6; a.A. Wieczorek, 2. Aufl. 1976, § 43 ZPO, Erl.
  • VGH Hessen, 14.12.1987 - 12 TP 3020/87

    Verwertung fremdsprachiger Unterlagen im PKH-Verfahren

    Zum einen bestehen wegen § 32 Abs. 7 AsylVfG Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Zurückverweisung, da es sich - anders als beim asylrechtlichen Eilverfahren (zur dortigen Zulässigkeit einer Zurückverweisung im Einzelfall Hess. VGH, B. v. 02.02.1987 - 10 TH 61/87 -) - vorliegend um ein Prozeßkostenhilfeverfahren zu einem asylrechtlichen Hauptsacheverfahren handelt, für das nichts anderes gelten dürfte, als für das zugrundeliegende Hauptsacheverfahren selbst (ebenso für den Zwischenstreit über ein Richterablehnungsgesuch Hess. VGH, B. v. 27.10.1987 - 12 TE 2395/87 -).
  • VGH Hessen, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94

    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur

    In diesem Zusammenhang kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg darauf berufen, daß die Gründe für den ein Richterablehnungsgesuch zurückweisenden Beschluß nicht schriftlich niedergelegt worden seien (vgl. Hess. VGH, 27.10.1987 - 12 TE 2395/87 -).
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